Jugend-Medien-Strassenverkehrsordnung?
Erst kommen die riesigen Alterkennzeichnungswatschen auf Filme und Computerspiele, dann werden auch alle Onlineangebote kennzeichnungspflichtig.
Und jetzt? Jetzt allem Anschein nach sogar Brücken!

Was? Ab 30? Also nicht nur keine Jugendfreigabe, sondern auch keine junge-Erwachsenefreigabe? Oder ist diese Brücke so etwas wie über 30 Parties, bei denen ja auch seit jeher Leute unter dreißig zu ihrem eigenen Schutz ausgeschlossen sind?
Schauen wir uns das ganze ein wenig näher an:

Aha. Man muss also nicht nur älter als dreißig sein, um diese Brücke zu betreten, sondern man muss auch alleine sein? Oder wie muss ich dieses “Alleingang” deuten? Ist das das Gegenteil von “in Begleitung Erwachsener”?
9 Kommentare »
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Ich geh ja nicht gerne auf Wikipedia, aber nachdem ich erst einmal herausgefunden hatte, dass es sich um sogenannte MLC Schilder handelt (Militärische Lastenklasse), habe ich dort sehr schnell ein ganz ähnliches Schild gefunden und die passende Erklärung dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Militärische_Lastenklasse
Das ist vielleicht auch eine interessante Seite für Dich:
http://www.fahrtipps.de/frage/gelbes-schild.php
Nein, nein, nein! Die sehen genauso aus wie die hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft
Nein tun sie nicht
Doch, tun sie wohl. Und zwar immer zwei mal mehr wie du!
Moin.
Oh, man … Geschwister! *g* Allerdings muß ich da ausnahmsweise auf Seiten der Frauen sein. *fg*
Mit lieben Gruß
Birger
‘habt ja alle keine Ahnung!
Kleine Schwestern haben sowieso überhaupt nie ein Ahnung von irgendwas. Prinzipiell. So. Ich spreche aus Erfahrung
Und der direkte Vergleich der Schilder zeigt doch ganz klar, dass hier Kinder und Anscheinskinder vor verderblichen Ü30-Halligalliringelpiezparties geschützt werden sollen.
Ist eine große Schwester, aber ansonsten seh’ ich das genauso.