Jul
12
2009

III. Rechtsfreier Raum der Woche

Nachdem ich alle Nominierungen noch einmal durchgegangen bin, entscheide ich unbestechlich, dass der rechtsfreie Raum der Woche mit großem Trara und noch größerem Abstand zu den Mitbewerbern an Heinrich Wefing geht.

Obwohl er schon nominiert war für seinen Export der Phrase nach Österreich, hat Wefing gezeigt, dass er auch dann nicht faul auf seinem Hintern sitzenbleibt, sondern eben gerade deshalb weitermacht. Er hat mit einem weiteren dadaistischen Artikel in der Zeit noch einen drauf gelegt. Außerdem hätte Wefing schon für seinen ersten Artikel “Was darf das Internet” den RRW verdient gehabt, doch da gab es diesen noch nicht.

Heinrich Wefing bekommt den RRW diese Woche also wohlverdient.


trophy by ~siousu on deviantART

Applaus!!!

Written by Heiko C. in: Rechtsfreier Raum der Woche | Schlagwörter: ,

1 Kommentar »

  • Der Einstieg ist geschafft!…

    Der Verfassungsschutz kann nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Dieses Zitat stammt von einem Innenminister (1963) H. Höcherl (CSU) Ein Innenminister ist gleichzeitig für den Schutz des Grundgesetzes zuständig, das s…

    Trackback | 13. Juli 2009

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